Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 - Allgemeines – Geltungsbereich

 

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

2. Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages müssen schriftlich festgehalten werden.

 

3. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

4. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

§ 2 - Angebot – Angebotsunterlagen

 

1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung erfolgen.

 

2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

 

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

 

4. Angaben in Katalogen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie Leistungs-, Maß-, Gewichts- und Farbangaben sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie sind Bestandteil eines verbindlichen Angebots. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen sowie Verbesserungen des Liefergegenstandes vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

 

§ 3 - Preise – Zahlungsbedingungen

 

1. Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben, gelten unsere Preise ab Werk, exklusive Verpackung, die gesondert berechnet wird. Installations- und Montagekosten sind nur bei gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten.

 

2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere durch Tarifabschlüsse oder Materialpreisänderungen, eintreten.

 

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen gesondert ausgewiesen.

 

4. Bei Neukunden sowie Bestellungen von Neugeräten verlangen wir nach schriftlicher Auftragsbestätigung Vorauskasse.

 

5. Serviceleistungen und Kundendienst an Geräten erfolgt auf Rechnung.

 

6.Nach Auftragsbestätigung ist die Ware vollständig vor der Auslieferung per Vorauskasse zu bezahlen.

 

7. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto bei Rechnungserhalt fällig. Kommt ein Unternehmer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Bei einem Verbraucher betragen die Verzugszinsen 5% über den jeweiligen Basiszinssatz p.a.. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

 

8. Sind wir zur Rücknahme der benutzten Geräte verpflichtet oder berechtigt, stehen uns pauschalierte Ansprüche als Mindestsummen für die Benutzung und der Wertminderung der gelieferten Ware zu:

für die Benutzung und Wertminderung bei Rücknahme während des ersten halben Jahres nach Lieferung / Abnahme 33% des Bestellpreises, während des zweiten halben Jahres nach Lieferung / Abnahme 40% des Bestellpreises, während des dritten und für jedes weitere angefangene Halbjahr weitere 5% des Bestellpreises. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Rücknahme ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir haben das Recht, nachzuweisen, dass der uns für Benutzung und Wertminderung entstandene Schaden höher ist. Bei der Schadenbestimmung sind Alter und Zustand des Gerätes und dessen Wiederverwertbarkeit zu berücksichtigen

 

9. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

10. Die Rechnungen ist innerhalb des angegebenen Zahlungsziels vollständig zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.

 

§ 4 - Lieferzeit

 

1. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen und Einigkeit über alle Geschäftsbedingungen voraus.

 

2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige Bereitstellung der vom Kunden beizubringenden Unterlagen und eine vollständige Bezahlung voraus.

 

3. Bei Annahmeverzug oder Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden zu verlangen.

 

4. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Kunden über, wenn er in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

 

5. Bei Annahmeverzug des Kunden können wir die Ware einlagern und zur sofortigen Zahlung berechnen.

 

6. Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gelten 25% der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart.

 

7. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse berechtigen uns zu einer Lieferzeitverlängerung.

 

8. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

 

9. Bei Lieferverzug haften wir für Verzugsschäden bis maximal 10% des Rechnungswertes der betroffenen Lieferung.

 

10. Teillieferungen sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig.

 

§ 5 - Montage

 

1. Bei Montagebeginn müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Der Kunde stellt Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung und abschließbare Räume bereit.

 

2. Maurer-, Putz-, Maler-, Zimmerer- und Installationsarbeiten sind nicht im Angebot enthalten. Elektroarbeiten können auch durch uns ausgeführt werden, allerdings werden diese separat abgerechnet.

 

3. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefersachen. Haftungsausschluss gilt für alle anderen Tätigkeiten die nicht mit unseren Leistungen zusammen hängen.

 

§6 - Gefahrübergang – Verpackungskosten

 

1. Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

 

2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. Bei Verbrauchern erst mit Übergabe an den Käufer.

 

3. Auf Wunsch des Kunden wird die Lieferung auf seine Kosten versichert.

 

§ 7 - Mängelgewährleistung

 

1. Gegenüber Unternehmern leisten wir Gewähr durch Nachbesserung und tragen die Kosten bis zur Höhe des Kaufpreises, wir nehmen uns das Recht ein, 3-mal nachzubessern

 

2. Wird der Liefergegenstand an einem anderen Ort als der Wohnsitz bzw. die gewerbliche Niederlassung verbaut, trägt der Kunde dementsprechend den Mehraufwand bzw. Mehrkosten.

 

3. Ist die Nachbesserung erfolglos, so wird dem Kunden eine Ersatzlieferung gewährt. Wir behalten uns vor die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn diese unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.

 

4. Der Kunde kann bei erfolgloser Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

 

5. Entstehen an dem Kaufgegenstand Schäden, die nachweislich durch den Kunden entstanden sind, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

 

8. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.

 

9. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr und gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung.

 

10. Bei gebrauchten Gegenständen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher sowie Unternehmer ein Jahr.

 

11. Als Beschaffenheit der Ware gilt die Produktbeschreibung des Herstellers.

 

12. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde nicht, eine eventuelle Herstellergarantie bleibt unberührt.

 

13. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

 

§ 8 - Gesamthaftung

 

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

2. Die Begrenzung gilt auch für Ersatz nutzloser Aufwendungen.

 

3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

4. Der Haftungsausschluss gilt auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9 – Eigentumsvorbehaltssicherung

 

1. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor.

 

2. Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und zu versichern.

 

4. Bei Pfändungen oder Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit gemäß §771ZPO bei Nichterstattung durch Dritte, der Kunde für den uns entstandenen Ausfall haftet.

 

5. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen. Bereits jetzt tritt er alle Forderungen, die sich aus diesem Weiterverkauf ergeben, in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware unverarbeitet oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Die abgetretenen Forderungen umfassen auch den anerkannten Saldo sowie im Falle einer Insolvenz des Kunden den jeweiligen „kausalen“ Saldo. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung ermächtigt, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, von der Forderung abzusehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, keine Zahlungsverzögerungen vorliegen, kein Insolvenzantrag gestellt wurde und keine Zahlungseinstellung besteht. Falls einer dieser Fälle eintritt, ist der Kunde verpflichtet, uns die Forderungen und die Schuldner zu nennen, alle erforderlichen Informationen für den Einzug bereitzustellen, die entsprechenden Unterlagen zu übergeben und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

 

6. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt unentgeltlich für uns.

 

7. Bei Vermischung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum.

 

8. Der Kunde tritt uns auch Forderungen aus der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück ab.

 

9. Wir verpflichten uns, Sicherheiten freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

§ 10 – Kundendienst

 

1. Für den Kundendienst gelten die am Tag des Einsatzes gültigen Sätze, dies gilt auch wenn der Kundendienst gelegentlich angefordert wurde.

 

2. Bei Nicht- Stornierung eines Auftrages durch den Kunden, wird die Leerfahrt in Höhe der jeweiligen Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.

 

§ 11 - Allgemeines

 

1. Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.

 

2. Die für Kaufleute geltenden Vorschriften gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts.

 

3. Bei Vereinbarung der VOB/B oder VOL/B gelten diese Bedingungen nur insoweit, als sie nicht im Widerspruch stehen.

 

4. Änderungen in der Inhaberschaft oder Anschriften sind uns unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 12 - Gerichtsstand – Erfüllungsort

 

1. Ist der Kunde Kaufmann, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

 

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

3. Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

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